Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20.05.2025


§1 ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Neue Areal c/o superraum gmbh, die diese gegen über ihren Mietern erbringt.

(2) Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, oder über diese hinausgehen, haben ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Neue Areal c/o superraum gmbh keine Geltung.

(3) Das Angebot richtet sich sowohl an private Mieter als auch an Unternehmer. In den AGB wird die männliche Schriftform verwendet. Diese schließt ausdrücklich die weibliche Schriftform mit ein.


§2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Neue Areal c/o superraum GmbH ist die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, von Einzelbüros sowie Eventräumen im Rahmen der aufgeführten Angebote.

(2) Die aktuell verfügbaren Angebote finden sie auf dieser Seite: www. neueareal.de/angebot/

(3) Die zur Verfügung gestellten Zugangstransponder sind Personen gebunden und dürfen nicht an Dritte übergeben werden.

(4) Die allgemeinen Flächen wie Küchen EG und OG Süd, WC Anlagen EG und OG Süd, Treppenhäuser, Dusche UG werden einmal wöchentlich gereinigt. Die Einzelbüros sind davon ausgeschlossen. Wer eine Reinigung (Bodenwischen) seines Büros wünscht, kann diese über Neue Areal c/o superraum GmbH in Auftrag geben.


§3 VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Erst nach der Vor-Ort-Anmeldung durch den Mietern kommt ein Vertrag mit Neue Areal c/o superraum GmbH zustande. Hierzu muss eine wirksame Anmeldung vorliegen; die dabei angefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Änderungen dieser Daten sind Neue Areal c/o superraum GmbH unverzüglich mitzuteilen. Mit dem Mietvertrag erkennt der Mieter diese geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

(2) Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich vor Ort oder über das Onlinebuchungstool (ab voraussichtlich Sommer 2025 verfügbar) . Mit der Buchung durch den Mieter und der Abgabe des Mietvertrages / Nutzungsvereinbarung kommt ein Vertrag mit Neue Areal c/o supperraum gmbh, entsprechend der vom Mietern gewählten Leistung, zustande. Die AGBs sowie die Fair Use Policy sind Bestandteil des Vertrags.


§4 AUSSTATTUNG / NUTZUNG

(1) Der Mieter hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich zu überprüfen und deren Funktionsfähigkeit anzuerkennen.

(2) Jedem Mieter stehen die Gemeinschaftsflächen (Kaffeeküchen EG und OG Süd, show kitchen zum Aufenthalt (für Events extra buchbar), WC Anlagen EG und OG Süd, Dusche im UG sowie die Außenanlagen) zur Mitbenutzung zur Verfügung.

(3) Die Arbeitsplätze und Büros dürfen nur durch den Vertragspartner und nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Neue Areal c/o superraum GmbH. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Neue Areal c/o superraum GmbH zur fristlosen Kündigung.

(4) Eine Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung von Neue Areal c/o superraum GmbH.


§5 ZUGANGSBEDINGUNGEN & ÖFFNUNGSZEITEN

(1) Der Zugang zu Neue Areal c/o superraum GmbH ist für Coworker mit daypass nur während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) möglich. Für Mieter der Einzelbüros und Coworker (membership und fix desks) ist mit eigenem Zugangstransponder auch ein Zugang außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Der Mieter erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.

(2) Für die Überlassung von Zugangstranspondern wird eine Kaution in Höhe von 50 € pro Transponder erhoben. Die Kaution ist vor der Übergabe eines Transponders zu leisten.

(3) Der Verlust eines Transponders ist unverzüglich zu melden. Für ggf. entstehende Folgekosten durch den Verlust oder Missbrauch eines Schlüssels haftet der Mieter. Der Transponder muss am letzten Werktag eines gültigen Mietvertrags an einen Vertreter von Neue Areal c/o superraum GmbH persönlich ausgehändigt werden.

(4) Die Zugangstransponder dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weiter gegeben werden.

(5) Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt Neue Areal c/o superraum GmbH zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.


§6 VERHALTENSKODEX

(1) Es gilt die Fair Use Policy von Neue Areal c/o superraum GmbH.

(2) Die Nutzung der von Neue Areal c/o superraum GmbH angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.

(3) Der Mieter verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von Neue Areal c/o superraum GmbH bereitgestellten Infrastruktur (wie Küche, Mobiliar, Drucker, Netzwerk) führen oder Störungen selbiger für andere Mieter herbeiführen könnten.

(4) Unberechtigte Zugriffe auf die Netz-Infrastruktur von Neue Areal c/o superraum GmbH, durch Hacking oder ähnliche Methoden, sind den Mietern untersagt.

(5) Der Mieter bestätigt, dass er die Dienste und Netz-Infrastruktur von Neue Areal c/o superraum GmbH für keine der im Folgenden aufgezählten oder andere strafbare Tätigkeiten nutzen wird. Sollten aus dem schädlichen Verhalten Schadensersatzansprüche oder strafrechtliche Konsequenzen resultieren, haftet alleinig der Mieter dafür.

a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich).

b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Neue Areal c/o superraum GmbH.

c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten, innerhalb oder über die von Neue Areal c/o superraum GmbH bereitgestellte Infrastruktur.

d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, bewegte Bilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegt, es sei denn der Mieter ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.

e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.

f. Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.

g. Behinderung oder Abhalten anderer Mieter vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von Neue Areal c/o superraum GmbH.

h. Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Mietern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.

i. Angabe von falschen Identitätsdaten.

(6) Die Energiekosten werden von dem Vermieter verauslagt und anteilig nach Quadratmetern auf die Mieter umgelegt. Der Gebrauch von großen Energieverbrauchern, wie z.B. Elektroöfen oder Klimaanalagen ist untersagt. Die Nutzung kann genehmigt werden, wenn der Mieter die hierbei entstehenden Mehrkosten trägt. Der Anteil der Mehrkosten wird zwischen den Parteien vereinbart.

(7) Der Vermieter ist verpflichtet, die Sammelheizungsanlage in der Zeit vom 1. September bis 30. April in Betrieb zu halten. Über diesen Zeitpunkt hinaus ist die Heizung in Betrieb zu setzen, wenn während der gesch.ftsüblichen Zeiten die Innentemperatur in den Büroräumen unter 20 Grad Celsius sinkt.

(8) Der Vermieter verpflichtet sich während der Mietzeit zur konstruktiven Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume sowie zur Instandhaltung der Sammelheizung und Versorgungsleitungen (Elektrizität, Gas, Wasser) soweit letztere mitvermietet sind. Für den Geschäftsbetrieb des Mieters erforderliche Erweiterungen und Verstärkungen der Versorgungsleitungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.

(9) Die laufende Instandhaltung und Instandsetzung im Innern der Räume sowie die Vornahme der Schönheitsreparaturen ist Verpflichtung des Mieters. Ferner hat der Mieter zerbrochene Innen- und Außenscheiben sowie Türen in seinen Mieträumen auf eigene Kosten zu erneuern.

(10) Für jede schuldhafte Beschädigung der Mietsache und des Hauses sowie sämtlicher zum Hause oder den Räumen gehörenden Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter verantwortlich, soweit die Beschädigung von ihm oder seinen Angehörigen, Mitarbeitern, Untermietern, Besuchern, Lieferanten oder Handwerkern verursacht worden sind.

(11) Entsteht durch Verstopfung, Offenlassen von Wasserhähnen oder ähnliches eine Überschwemmung, so hat der Mieter in dessen Räumen die Überschwemmung verursacht worden ist, für die Wiederherstellung sowie für alle Schäden aufzukommen, welche am Hause oder den Mitbewohnern durch die Überschwemmung entstehen.

(12) Wenn der Mieter einen Schaden feststellt, ist er verpflichtet, diesen Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig.

(12) Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Hauses oder der Mieträume, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Das gilt auch für Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die zwar nicht notwendig, aber doch zweckmäßig sind, insbesondere der Modernisierung des Gebäudes oder der Einsparung von Heizenergie dienen, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen. Bei Wertverbesserungs- oder Energiesparmaßnahmen benachrichtigt der Vermieter den Mieter einen Monat vor Beginn der Maßnahme über deren Beginn und voraussichtliche Dauer. Soweit erforderlich, muss der Mieter bei Durchführung dieser Arbeiten mitwirken, z.B. durch vorübergehende Umräumung der Möbel, Entfernung von Einbauten usw. Verletzt der Mieter diese Pflichten, so haftet er dem Vermieter für etwa entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter ist verpflichtet, die Arbeiten zügig durchführen zu lassen. Das Kündigungsrecht nach § 541 b Abs. 2 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.

(13) Soweit der Mieter die Arbeiten erdulden muss, kann er nur dann die Miete mindern, ein Zurückhaltungsrecht ausüben oder Schadenersatz verlangen, wenn es sich um Arbeiten handelt, die den Gebrauch der Räume zu dem vereinbarten Zweck ganz oder teilweise ausschließen oder erheblich beeinträchtigen. § 541 b Abs. 3 BGB findet keine Anwendung.

(14) Dem Vermieter oder von ihm Beauftragen ist das Betreten der Mieträume während der üblichen Geschäftszeiten gestattet.

(15) Vor dem Aufstellen von Maschinen, schweren Apparaten und Geldschränken in den Mieträumen hat sich der Mieter über zulässige Belastungsgrenzen der Stockwerksdecken beim Vermieter zu erkundigen und dessen schriftliche Zustimmung einzuholen. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Bestimmungen eintreten haftet der Mieter. Ergeben sich durch die Maschinen nachteilige Auswirkungen auf das Gebäude, Erschütterungen, Risse usw., so kann der Vermieter die erteilte Erlaubnis widerrufen.

(16) Außerhalb der Mieträume dürfen keinerlei Gegenstände (Kisten, Waren und dergleichen) abgestellt oder gelagert werden. Erteilt der Vermieter in Ausnahmefällen seine Zustimmung zu einer solchen Lagerung, so haftet der Mieter für alle hierdurch entstehenden Schäden.

(17) Fahrzeuge des Mieters dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters und nur auf den angewiesenen Plätzen abgestellt werden. Fremde Fahrzeuge dürfen nur während der zum Ent- und Beladen erforderlichen Zeit auf dem Grundstück abgestellt werden. Der Mieter haftet dem Vermieter für jeglichen Schaden am Gebäude und sonstigem Grundstück, der durch seine Fahrzeuge oder durch ihm verkehrende Fahrzeuge verursacht wird. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.

(18) Aus gewerblicher Tätigkeit anfallendes Verpackungsmaterial darf nicht in die allgemeinen Hausmüllgefäße getan werden.


§7 EVENTS & VERANSTALTUNGEN

Der Vermieter behält sich das Recht vor von Montag – Donnerstag ab 17 Uhr und freitags ab 12 Uhr bis sonntags um 22 Uhr, nach vorheriger Information die show kitchen, Café Bar, den Flex Space sowie die Außenanlagen für Veranstaltungen mit Externen zu nutzen.


§8 TARIFE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & KAUTION

(1) Alle Preise von Neue Areal c/o superraum GmbH sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen oder gesondert ausgehandelten Tarife/Preise von Neue Areal c/o superraum GmbH.

(2) Der Mieter erstellt einen Dauerauftrag zum Monats ersten über die Höhe des Brutto-Mietzinses. Der Mieter kann die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Neue Areal c/o superraum GmbH infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

(4) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Mieter bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er Neue Areal c/o superraum GmbH die Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.


§9 KÜNDIGUNGEN

(1) Die jeweils gültigen Kündigungsfristen sind bei den einzelnen Dienstleistungen (www.neueareal.de/angebot) sowie im Mietvertrag vermerkt.

(3) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt.

(4) Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(5) Neue Areal c/o superraum GmbH kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt, oder wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Vertragspartner wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).

(6) Der Mieter kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


§10 Firmenbeschriftungen

(1) Der Mieter hat Anspruch auf das Anbringen eines Firmenschildes. Für dieses Schild wird dem Mieter im Hauseingang sowie in seinem Stockwerk ein Platz angewiesen. Die Ausführung und die Art der Beschriftung wird vom Vermieter festgelegt.

(2) Im übrigen ist der Mieter nicht berechtigt, ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters, an der Außenfront des Hauses, oder auf dessen Dach, Einrichtungen irgendwelcher Art anzubringen (Schaukästen, Warenautomaten, Reklameschilder). Etwaige behördliche Genehmigungen sind vom Mieter einzuholen. Er trägt alle mit der Anbringung oder Aufstellung und Beseitigung verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben.

(3) Der Mieter hat dafür einzustehen, dass Firmenschilder, Markisen und sonstige, an den Außenwänden anzubringende, Gegenstände sicher und in entsprechender Höhe angebracht werden, so dass jeder Sach- und Personenschaden vermieden wird. Für eintretende Schäden haftet der Mieter. Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Widerruf der Erlaubnis hat der Mieter den früheren Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen.


§11 Personenmehrheit

(1) Mehrere Personen als Vermieter/ Mieter haften für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

(2) Erklärungen können grundsätzlich von oder gegenüber nur einem Vermieter/ Mieter abgegeben werden, wenn sie das Mietverhältnis berühren, jedoch dann nicht, wenn sie zu einer Auflösung des Mietverhältnisses führen sollen.


§12 DATENSCHUTZ

(1) Neue Areal c/o superraum GmbH wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden durch Neue Areal c/o superraum GmbH sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Dem Vertragspartner steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Neue Areal c/o superraum GmbH verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters.

§13 HAFTUNG

(1) Der Mieter hat die Arbeitsplätze / Büros vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Coworking – Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Mieter erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn im vertragsgemäße Zustand befindet.

(2) In allen Fällen, in denen die Neue Areal c/o superraum GmbH im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Neue Areal c/o superraum GmbH nur dann, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Neue Areal c/o superraum GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(3) Die Neue Areal c/o superraum GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Mieter sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Mieter. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung mit Neue Areal c/o superraum GmbH unterbleiben. Sofern die Neue Areal c/o superraum GmbH von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Mieter von Neue Areal c/o superraum GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter ersetzt Neue Areal c/o superraum GmbH die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Neue Areal c/o superraum GmbH von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.


§14 VERSICHERUNG

Neue Areal c/o superraum GmbH bietet keinen Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Mieter. Hierfür werden der Abschluss eines geeigneten Versicherungsschutzes und sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen empfohlen.


§15 VERÄNDERUNG DER AGB

Neue Areal c/o superraum GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und den Mieter darüber in Kenntnis zu setzen. Legt der Mieter keinen Einspruch binnen 14 Tage ein, so gelten die geänderten AGB als angenommen.


§16 ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Kempten / Allgäu.


§17 SCHLUSSBESTIMMUNG & SCHRIFTFORMKLAUSEL

(1) Neue Areal c/o superraum GmbH ist nicht Eigentümer der Immobilie in der Leonhardstrasse 15, 87437 Kempten. Die Nutzung / die Mietverträge der Mieter sind an den Hauptmietvertrag zwischen der Sozialbau Kempten und Neue Areal c/o superraum GmbH gekoppelt. Der bestehende Mietvertrag läuft für den Zeitraum von 10 Jahren beginnend ab dem 01.09.2025 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

(2) Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, an ihrer Stelle eine solche Regelung zu treffen, die der ursprünglich vorgestellten mit rückwirkender Kraft am nächsten kommt.

(3) Durch diesen Vertrag werden frühere Vereinbarungen aufgehoben.

(4) Dieser Vertrag ist doppelt gleichlautend ausgefertigt und von den Vertragsparteien vor Unterzeichnung durchgelesen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, ein Vertragsexemplar erhalten zu haben.

(5) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auf für Änderungen der Schriftformklausel.